Etwa 47.300 evangelische Gemeindeglieder leben in Anhalt in rund 150 selbstständigen Kirchengemeinden. Sie sind in den fünf Kirchenkreisen Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst zusammengefasst. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Kirchengemeinden und die Landeskirche, nicht jedoch die Kirchenkreise. Zurzeit sind in den Gemeinden 54 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 39 hauptamtliche Mitarbeitende im Verkündigungsdienst, d. h. Gemeindepädagoginnen, Jugendmitarbeiter und Kirchenmusiker beschäftigt.
Leitungsorgane der Landeskirche sind die Landessynode, der Landeskirchenrat und die Kirchenleitung. Die geistliche Leitung und die Dienstaufsicht in den Kirchenkreisen üben im landeskirchlichen Auftrag die Kreisoberpfarrer aus. Sie werden für acht Jahre berufen. Gemeindekirchenräte, Kreis- und Landessynodale werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt.
Die Landessynode
Die Landessynode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen.
Der Landeskirchenrat
Dem Landeskirchenrat gehören der Kirchenpräsident und zwei Oberkirchenräte an. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident. Er vertritt als Leitender Geistlicher auch die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Der Landeskirchenrat vertritt die Landeskirche im Rechtsverkehr.
Die Kirchenleitung
Der Kirchenleitung gehören die Mitglieder des Landeskirchenrates an sowie das Präsidium der Landessynode (Präses und zwei Beisitzer) und zwei von der Landessynode gewählte Landessynodale. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident, sein Stellvertreter ist der Präses der Synode.
Verfassung der Evangelischen Landeskirche Anhalts (PDF, 147 KB)








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