Landessynode

Anhaltische Landessynode im Jahr 2009
Anhaltische Landessynode im Jahr 2009

Wahl der Landessynode

In Wahlkonventen werden am 3. und 4. März 2012 in den Kirchenkreisen der Evangelischen Landeskirche Anhalts die Mitglieder der künftigen Landessynode gewählt. Die Landessynode ist neben dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines von drei Leitungsgremien in der anhaltischen Landeskirche. Die Synode der Evangelischen Landeskirche Anhalts besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten und sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen.

Zwei Drittel der Synodalen sind in Anhalt Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Stellvertreter der Landessynodalen werden von den Kreissynoden gewählt. Gemeindekirchenräte, Kreis- und Landessynodale werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Am 27. und 28. April 2012 kommen die neu gewählten und die ernannten Synodalen zu ihrer konstituierenden Sitzung in Dessau zusammen.

Alle Materialien zur Wahl finden Sie hier

Verfassung der Landeskirche – pdf

Geschäftsordnung der Landessynode – pdf

Herbstsynode 2011

Die Herbsttagung der Evangelischen Landeskirche Anhalts fand am 18./19. November 2011 in der Kanzler von Pfau’schen Stiftung Bernburg statt.

Nachrichten

Beschlüsse (pdf)

Berichte (pdf)

Ablauf (pdf)

Frühere Synoden

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