Struktur und Leitung

Die Struktur der Evangelischen Landeskirche Anhalts
In Anhalt leben ca. 24.237 evangelische Gemeindeglieder in 125 selbstständigen Kirchengemeinden. Sie sind in den fünf Kirchenkreisen Ballenstedt, Bernburg, Dessau, Köthen und Zerbst zusammengefasst. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind die Kirchengemeinden und die Landeskirche, nicht jedoch die Kirchenkreise. Zurzeit sind in den Gemeinden rund 45 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie 36 hauptamtliche Mitarbeitende im Verkündigungsdienst tätigf, d. h. als Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Jugendmitarbeiterinnen und Jugendmitarbeiter sowie als Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.
Die Leitungsgremien
Leitungsorgane der Landeskirche sind die Landessynode, der Landeskirchenrat und die Kirchenleitung. Die geistliche Leitung und die Dienstaufsicht in den Kirchenkreisen üben im landeskirchlichen Auftrag die Kreisoberpfarrer aus. Sie werden für acht Jahre berufen. Gemeindekirchenräte, Kreis- und Landessynodale werden, wie die Mitglieder des Landeskirchenrates, für sechs Jahre gewählt.
Die Landessynode
Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die Synode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen.
Der Landeskirchenrat
Dem Landeskirchenrat gehören der Kirchenpräsident und zwei Oberkirchenrätinnen bzw. Oberkirchenräte an. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident. Er vertritt als Leitender Geistlicher auch die Landeskirche in der Öffentlichkeit. Der Landeskirchenrat vertritt die Landeskirche im Rechtsverkehr.
- Kirchenpräsident: Karsten Wolkenhauer
- Oberkirchenrat Matthias Kopischke I Biografie
- …
Die Kirchenleitung
Der Kirchenleitung gehören die Mitglieder des Landeskirchenrates an sowie das Präsidium der Landessynode (Präses und zwei Beisitzer) und zwei von der Landessynode gewählte Landessynodale (zurzeit: Falk Bolze, Olaf Stork. Vorsitzender ist der Kirchenpräsident, sein Stellvertreter ist der Präses der Synode.