Gebot der wechselseitigen Vergebung

Landeskirche: Frühjahrstagung der Anhaltischen Landessynode

Plenum der anhaltischen Landessynode in der Dessauer Auferstehungskirche, Foto: Olejnicki

– Bei der Frühjahrstagung der anhaltischen Landessynode am heutigen Freitag hat Kirchenpräsident Joachim Liebig zu mehr Dialog und Zusammenhalt in Kirche und Gesellschaft aufgerufen. Im Bericht des Landeskirchenrates der Evangelischen Landeskirche Anhalts erinnerte Liebig in der Dessauer Auferstehungskirche an die tiefen gesellschaftlichen Gräben, die durch die Corona-Pandemie und durch unterschiedliche Positionen zum Krieg in der Ukraine entstanden seien.

Weiter ging der Kirchenpräsident auf Strukturveränderungen in der Landeskirche ein, die seit 2015 umgesetzt werden. Die Synodalen werden bei dieser Tagung über ein „Verbundgesetz“ beraten, das die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und hauptamtlichen Mitarbeitenden neu regelt. Diskussionen dazu finden Freitagnachmittag statt, die Abstimmung ist für Samstagvormittag vorgesehen.

Kirchenpräsident Liebig wird zum 1. März 2024 in Ruhestand gehen. Die Entscheidung über seine Nachfolge soll bei einer Wahlsynode im Verlauf des Jahres oder spätestens bei der Herbsttagung der Landessynode am 17./18. November getroffen werden.

Eröffnungsrede Präses Preissner

Die Tagung hatte mit einer Andacht des Synodalen Ullrich Hahn begonnen. In seiner Eröffnungsrede betonte der Präses der Landessynode, Christian Preissner, die evangelischen Landeskirchen in Deutschland stünden angesichts zurückgehender Mitgliederzahlen und sinkender Einnahmen vor großen Herausforderungen. Auch mit Blick auf eine mögliche Ablösung der Staatskirchenleistungen werde die Kirche künftig möglicherweise nicht alle aktuellen Angebote für die Gesamtgesellschaft aufrechterhalten können. Nicht verhandelbar sei jedoch der kirchliche Kernauftrag: „Die Seelsorge in Gottesdienst und in den Häusern, die Arbeit mit der jungen Generation, mit den älteren und alten Menschen, vor allem auch das Engagement für die Generation dazwischen, sie bildet den Hauptteil kirchlicher Arbeit. Diese Aufgaben können der Kirche und ihren diakonischen Einrichtungen von keiner anderen Stelle abgenommen werden.“

Grußworte

Grußworte hielten der Präses der Evangelischen Kirche der Pfalz, Hermann Lorenz, sowie als Vertreterin aus dem Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland die sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Annemarie Keding.

Folgen der Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg

Mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie sagte Kirchenpräsident Joachim Liebig: „Die Debatten auch innerhalb von Gemeindegruppen waren zum Teil so tiefgreifend, dass eine Zusammenführung in Einzelfällen nicht mehr möglich zu sein scheint. Im Raum der Kirche gilt jedoch im Besonderen das Gebot der wechselseitigen Vergebung. Wir müssen davon ausgehen, dass uns auch in Zukunft vergleichbare Notfallsituationen erreichen und erschüttern werden. Wir sind gehalten, aus den Erfahrungen zu lernen und zukünftig nicht nur vorsichtiger, sondern – wo es nötig ist – auch beherzt, aber in jedem Fall gemeinschaftlich mit der Situation umzugehen.“

Zur Diskussion um Waffenlieferungen in die Ukraine sagte der Kirchenpräsident, holzschnittartige Positionen seien abzulehnen. Sowohl eine pazifistische Haltung als auch der Ansatz, die Selbstverteidigung der Ukraine mit Waffenlieferungen zu fördern, hätten gute Gründe. „Als Christenmenschen beten wir für ein Ende des Krieges und die Einsicht derer, die den Krieg führen und beenden können. Nach Kräften helfen wir den Menschen auf der Flucht vor Krieg und Elend nicht nur in der Ukraine und teilen mit allen die Sehnsucht, der Frieden möge möglichst schnell obsiegen.“

Strukturveränderungen und Gesetz zum „Verbundsystem“

Im 2015 in Anhalt eingeführten „Verbundsystem“ schließen sich benachbarte Kirchengemeinden zu Gemeindeverbünden zusammen, bleiben dabei jedoch eigenständig. Jeder Verbund wird von einem Team aus Hauptamtlichen mit den kirchlichen Professionen Pfarrdienst, Kirchenmusik, Gemeindepädagogik und Verwaltung betreut. Kirchenpräsident Liebig sagte im Bericht des Landeskirchenrates vor der Synode: „Nachdem wir uns seit vielen Jahren auf unterschiedliche Weise mit der sehr grundlegenden Veränderung der Struktur unserer Landeskirche befasst haben, folgt nun der konsequente Schritt, die Veränderungen in Gesetzesform zu gießen.“ Das zum Beschluss stehende Gesetz sei ein wichtiger Beitrag, um die Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Landeskirche zu gewährleisten. Zugleich sei es ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der kirchlichen Berufsgruppen. „Die Vorstellung, jede Kirche habe eine Pfarrperson und gegebenenfalls weiteres Personal entstammt einer Zeit, die anderen Bedingungen unterlag.“

Hintergrund: Synode

Die Landessynode ist mit dem Landeskirchenrat und der Kirchenleitung eines der drei Entscheidungsgremien der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die Synode besteht aus 33 von den Ältesten der Kirchenkreise gewählten sowie sechs von der Kirchenleitung berufenen Synodalen und zwei Jugendsynodalen. Zwei Drittel der Synodalen sind Nichttheologen, ein Drittel Theologen. Die Landessynode kommt regelmäßig zwei Mal im Jahr zu Tagungen zusammen, dazwischen arbeiten die Synodalen in Ausschüssen. Die Evangelische Landeskirche Anhalts hat derzeit rund 26.250 Mitglieder.

Weitere Infos: https://www.landeskirche-anhalts.de/landeskirche/synode


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