Weichenstellung für die Zukunft
Landeskirche: Synode beschließt Verbundgesetz

– Die Evangelische Landeskirche Anhalts führt ihre Gemeinden bis zum Jahr 2030 in größeren Verbünden zusammen und passt die Anzahl ihrer Pfarrämter diesem neuen Zuschnitt an. Den Übergang und die künftige Struktur regelt ein Kirchengesetz zur Umsetzung des Verbundsystems in Anhalt, das von der Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung am heutigen Samstag in der Auferstehungskirche Dessau einstimmig beschlossen wurde.
Vorangegangen waren intensive Debatten über die einzelnen Paragrafen, die u. a. die Personalausstattung, die Aufgabenbereiche sowie die Weisungsbefugnisse innerhalb der neuen Strukturen festschreiben. So wird jeder Verbund mit einer Pfarrperson, einem Kirchenmusiker oder einer Kirchenmusikerin, einem Gemeindepädagogen oder einer Gemeindepädagogin sowie einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin für die Verwaltung ausgestattet. Die Gemeindekirchenräte entsenden Vertreterinnen oder Vertreter in einen neuen Verbundskirchenrat. Das Verbundsystem wird seit 2015 schrittweise eingeführt und hat mit dem Beschluss der Synode nun eine rechtliche Grundlage erhalten.
Das Gesetz im Wortlaut und weitere Infos zur Synode
Die Strukturreform trägt der Entwicklung beim Kirchensteuer-Aufkommen und den Staatsleistungen, aber auch den personell rückläufigen Tendenzen in den Gemeinden und bei den Mitarbeitenden Rechnung. Damit soll die Evangelische Landeskirche Anhalts eigenständig und zukunftsfähig bleiben. Kirchenpräsident Joachim Liebig hatte im Verlauf der Diskussion betont, das Gesetz sei „nicht als Einstieg in gut getarnte Einsparungen“ gedacht und keine Zwangsvereinigung von Gemeinden vor. Für bereits bestehende Verbünde von Gemeinden, die sich seit Beginn des Prozesses im Jahr 2015 auf gebildet haben, soll es nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Übergangsregel in die Form des Kirchengemeindeverbunds geben. Präses Christian Preissner lobte die Synode für ihre „Inbrunst und Kraft“ bei der langwierigen Ausarbeitung des Gesetzes, das nun mit Leben und „theologischer Inspiration“ erfüllt werden müsse.
Zugleich ließ er über die nächsten Termine der Synode abstimmen: Am 22. und 23. September soll die Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin von Kirchenpräsident Joachim Liebig stattfinden, der 2024 in den Ruhestand tritt. Am 17. und 18. November findet die letzte Tagung der Landessynode in dieser Legislaturperiode in Bernburg statt.
Ein Grußwort hielt bei der Synode der neue Pfarrer der katholischen Pfarrei St. Peter und Paul Dessau, Thomas Friedrich.
Diakonie
Neben den abschließenden Lesungen und letzten Korrekturen des Gesetzes-Textes standen Berichte über die Arbeit der Diakonie sowie zur Situation der evangelischen Grundschulen im Mittelpunkt der Tagung. Dabei betonte die Kaufmännische Vorständin der Diakonie Mitteldeutschland, Martina von Witten, als Gast der Synode die wichtige Rolle der kirchlichen Träger im sozialen Bereich: Neben dem Anstieg der Altersarmut sei auch die Hilfe für Obdachlose und Einsame eine diakonische Herausforderung, der man u. a. mit der Aktion #wärmewinter begegnen würde. Allein auf dem Gebiet der anhaltischen Landeskirche wurden im Rahmen dieser Initiative fünf Maßnahmen mit insgesamt 17.000 Euro gefördert.
Als große Aufgaben ihres Verbandes nannte Martina von Witten das Erreichen der Klimaziele für alle diakonischen Einrichtungen, von dem künftig auch die Kreditvergabe abhängen würde – sowie die dringend nötige Pflegereform, deren bisherige Planung durch die Bundesregierung an der „herausfordernden Realität schlicht vorbei“ gehe. Angesichts steigender Kosten und fehlender Fachkräfte könnten viele Einrichtungen ihren Auftrag schon jetzt nicht mehr erfüllen, was laut einer aktuellen Forsa-Umfrage bei mehr als der Hälfte der Bevölkerung Sorgen um die eigene Zukunft auslöst.
Evangelische Grundschulen
Als Bildungsdezernent gab Oberkirchenrat Matthias Kopischke einen Überblick zur Lage der vier evangelischen Grundschulen in Trägerschaft der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Nach den Einschränkungen während der Corona-Pandemie sind die Schulen zum Normalbetrieb zurückgekehrt, die Auslastung der Schulen in Bernburg und Zerbst (jeweils 4 Klassen/einzügig), Dessau (8 Klassen/zweizügig) und Köthen (9 Klassen/zweizügig plus) ist mit 20 bis 25 Schülern pro Jahrgang gesichert. „Wegen der hohen Ausfallquote an staatlichen Schulen ist auch die Nachfrage aus dem ländlichen Bereich steigend“, sagte Kopischke. Durch den vorläufigen Verzicht auf die Mehrstundenregelung für Lehrkräfte hätten die evangelischen Schulen einen leichten Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Arbeitskräften. „Allerdings führt die bereits beschlossene höhere Eingruppierung von Lehrerinnen und Lehrern die privaten Träger an finanzielle Grenzen.“ Dies könne nur durch Anpassung der staatlichen Zuschüsse ausgeglichen werden. Hoffnung setze er auf die Sammelklage, die das Land Sachsen-Anhalt zu Nachzahlungen für die Schuljahre 2017 bis 2019 verpflichten soll, so der Oberkirchenrat.
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