Archivgebührenordnung

Bei der Nutzung der Archivbestände können Gebühren anfallen.

Vielfach ist die Nutzung des Archivs gebührenfrei. Zum Beispiel bei Inanspruchnahme des Archivs für nachweisbar wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke, für den Fall einer geplanten Veröffentlichung unter schriftlicher Zusicherung, ein Belegexemplar der Veröffentlichung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Anders sieht es bei gewerblicher Nutzung aus.

Alle Einzelheiten regelt die Archivgebührenordnung der Evangelischen Landeskirche Anhalts. Die aktuelle Fassung der Gebührenordnung wurde vom Landeskirchenrat beschlossen und am 31.01.2017 bekannt gemacht. Die als Anlage enthaltene Gebührentafel wurde 2024 neu gefasst und gilt seit 1. Februar 2025.