Kirchliche Waldgemeinschaft Anhalts

Von den rund 150 Kirchengemeinden der Evangelischen Landeskirche Anhalts besitzen 37 Gemeinden Waldflächen (Kirchenwald) zwischen 0,18 und 60 Hektar Größe. Insgesamt sind es rund 430 Hektar Waldfläche. Die meisten dieser Flächen liegen im Fläming und Vorfläming (überwiegend Kiefernwälder), aber auch westlich der Elbe gibt es waldbesitzende Kirchengemeinden (hier überwiegen Pappelbestände).

Um diese Wälder besser betreuen und bewirtschaften zu können (auch zu DDR-Zeiten wurde das in Eigenregie gemacht), schlossen sich 1970 21 Kirchengemeinden und 2 Stiftungen zur Kirchlichen Waldgemeinschaft Anhalts (KWG) zusammen. Die Geschäfte führte seitdem ein eigens dafür angestellter Förster gemeinsam mit der Waldkommission. Letztere ist der Vorstand der Waldgemeinschaft und besteht aus fünf Vertretern kirchlicher Waldbesitzer, die durch die Mitgliederversammlung auf 6 Jahre gewählt werden. Die Form des Zusammenschlusses ähnelt derjenigen einer Genossenschaft.

Bis zur politischen Wende 1990 erwirtschaftete die KWG zuweilen beträchtliche Erlöse aus Holzverkauf, die den Kirchengemeinden anteilig zugute kamen und der Pfarrstellenbesoldung dienten. Die KWG stellte auch Holz für kirchliche Bauvorhaben bereit.

Dies änderte sich durch die Wirtschafts- und Währungsunion (Marktwirtschaft) zwischen DDR und Bundesrepublik und den damit verbundenen Preisrückgang für Rohholz.

Durch Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und nicht zuletzt durch die Unterstützung der Landeskirche konnte die KWG Anhalts weiterhin bestehen. Um diese wichtigen Fördermittel weiterhin in Anspruch nehmen zu können, wandelte sich die KWG im Herbst 1995 in eine Forstbetriebsgemeinschaft um. Damit besteht sie in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins (w.V.)