Gottesdienste, Veranstaltungen, Kreise, offene Kirchen

In zahlreichen evangelischen Kirchen in der Landeskirche Anhalts werden am 10. Mai 2020 unter strengen Schutzmaßnahmen wieder Gottesdienste gefeiert. Angesichts der Corona-Pandemie waren Gottesdienste seit Mitte März durch staatliche Verordnungen verboten. Die seit dem 4. Mai geltende Fünfte Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht religiöse Veranstaltungen wieder und schränkt das Selbstorganisationsrecht der Religionsgemeinschaften nicht mehr ein. Grundlage dafür ist ein Schutzkonzept der Kirchen in Sachsen-Anhalt (s. Anhang), das seit dem 30. April vorliegt. Dieses sieht strenge Hygienemaßnahmen für Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen vor, etwa einen Sicherheitsabstand von 2 Metern in alle Richtungen für jede Person.

Gemäß staatlicher Verordnungen können Gottesdienste vor dem 10. Mai nicht stattfinden. Auch alle Veranstaltungen, Konzerte, Gemeindekreise, Gruppen und Gremiensitzungen sollen bis dahin entfallen. In der 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird geregelt sein, unter welchen Bedingungen und ab wann Gottesdienste wieder stattfinden können.

Rundverfügung der Landeskirche zur 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (04.05.2020)

Liste Registrierung Gottesdienste (04.05.2020)

Plakat Sicherheitsvorkehrungen Kirchen

5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (02.05.2020)

Schutzkonzept der Kirchen in Sachsen-Anhalt (30.04.2020)