Aufgaben des Gemeindekirchenrates

Der Gemeindekirchenrat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Verantwortung für die Verkündigung und die Sakramente, die Seelsorge und die Diakonie in der Kirchengemeinde.

Kirchenälteste
tragen als geistliche, geschwisterliche Leitung die Verantwortung für den regelmäßigen öffentlichen Gottesdienst, für die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, für die missionarische und diakonische Arbeit.
Sie engagieren sich im Gemeindeleben wirken mit im Gottesdienst, sie helfen z.B. bei der Austeilung des Abendmahls und übernehmen die Lesung
sind für alle Gemeindeglieder ansprechbar
verwalten das Gemeindevermögen
klären Schwierigkeiten, z. B. bei Beanstandungen in der Dienstpflicht von Pfarrerinnen und Pfarrern oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
entscheiden mit bei der Besetzung der Gemeindepfarrstellen und beschließen den jährlichen Haushaltsplan.

Der Gemeindekirchenrat trifft sich in der Regel einmal im Monat bzw. alle zwei Monate. Auf dem Programm stehen neben Themen wie Jugendarbeit und Konfirmandenarbeit, Kirchenmusik und Gemeindefeste, Krankenbesuche und Kindergartenarbeit, Bauvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit, Besuche bei den Neuzugezogenen, bei älteren Gemeindegliedern und Aufnahmen in die Kirche. Mitglieder des Gemeindekirchenrats können sich aufgrund ihrer Interessen oder ihrer Berufe bestimmter Aufgaben besonders annehmen.

Die Gemeinde und die Landeskirche lassen Sie mit diesen Aufgaben nicht allein. Sie haben die Möglichkeit, sich fortzubilden oder sich mit den anderen Mitgliedern des Gemeindekirchenrats bei einem gemeinsamen Wochenende über Ihre Aufgaben auszutauschen.