Änderung Kirchengesetz über die Erhebung von Kirchensteuern

Nachstehend wird das „Zweite Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern“ vom 13. April 2021, das von der Landessynode auf der 8. Tagung der 24. Legislaturperiode am 10. April 2021 und gemäß § 53 Absatz 1 Satz 1 der Kirchenverfassung gleichlautend am 13. April 2021 vom Landeskirchenrat beschlossen wurde, bekanntgegeben.

Dessau-Roßlau, 14. April 2021
Joachim Liebig, Kirchenpräsident